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   LG Hanau, 17.05.2013 - 2 S 206/12   

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https://dejure.org/2013,50118
LG Hanau, 17.05.2013 - 2 S 206/12 (https://dejure.org/2013,50118)
LG Hanau, Entscheidung vom 17.05.2013 - 2 S 206/12 (https://dejure.org/2013,50118)
LG Hanau, Entscheidung vom 17. Mai 2013 - 2 S 206/12 (https://dejure.org/2013,50118)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hausmiete: Vermieter schuldet regelmäßig kein Heizmaterial

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mieter eines Einfamilienhauses haben im Regelfall das Heizmaterial auf eigene Kosten zu besorgen (IMR 2014, 279)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.07.1999 - X ZR 175/98

    Rechtsmittelbeschwer bei vollem Obsiegen

    Auszug aus LG Hanau, 17.05.2013 - 2 S 206/12
    Die Klägerin hat sich indes nur mit ihrem Hilfsanspruch durchgesetzt, während ihr Hauptanspruch (Februarmiete) im Ergebnis für nicht begründet erklärt worden ist (vgl. Zöller-Heßler, § 511 ZPO Rdnr. 28; BGH NJW 1999, 3564).
  • AG Frankfurt/Main, 11.09.2008 - 33 C 1753/08

    Wohnraummiete: Duldungspflicht für eine Wohnungsbesichtigung zur

    Auszug aus LG Hanau, 17.05.2013 - 2 S 206/12
    Dies kann aber dahinstehen, da aufgrund des Parteivorbingens davon auszugehen ist, dass die Klägerin als Vermieterin sogleich Mangelbeseitigungsmaßnahmen eingeleitet hat und die Beklagten eine frühzeitige und vollständige Mangelbeseitigung ohne sachlichen Grund verhindert bzw. erschwert haben, was ein Recht zur Minderung ausschließt (vgl. Palandt-Weidenkaff, 72. A., § 536 BGB Rdnr. 37; Schmidt-Futterer, 10. A., § 536 BGB Rdnr. 573 m.w.N.; AG Stuttgart-Bad Cannstatt, WuM 2008, 594; AG Frankfurt, ZMR 2009, 45 f.; AG Pinneberg, ZMR 2007, 459).
  • AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 01.07.2008 - 2 C 876/06

    Fristlose Kündigung bei Zahlungsverzug aufgrund wegen fehlender Mitwirkung an der

    Auszug aus LG Hanau, 17.05.2013 - 2 S 206/12
    Dies kann aber dahinstehen, da aufgrund des Parteivorbingens davon auszugehen ist, dass die Klägerin als Vermieterin sogleich Mangelbeseitigungsmaßnahmen eingeleitet hat und die Beklagten eine frühzeitige und vollständige Mangelbeseitigung ohne sachlichen Grund verhindert bzw. erschwert haben, was ein Recht zur Minderung ausschließt (vgl. Palandt-Weidenkaff, 72. A., § 536 BGB Rdnr. 37; Schmidt-Futterer, 10. A., § 536 BGB Rdnr. 573 m.w.N.; AG Stuttgart-Bad Cannstatt, WuM 2008, 594; AG Frankfurt, ZMR 2009, 45 f.; AG Pinneberg, ZMR 2007, 459).
  • AG Hanau, 25.06.2014 - 37 C 285/13

    Vermieter schuldet Wärmeversorgung aufgrund des Mietvertrages

    Sie können nicht für die Auslegung von Zusatzvereinbarungen der Parteien herangezogen werden (entgegen LG Hanau, Urteil vom 17.05.2013 - 2 S 206/12; BeckRS 2014, 09871).

    Auf die Berufung der Klägerin hat das Landgericht die amtsgerichtliche Entscheidung abgeändert unter der Tenorierung "Das Vorbehaltsurteil des Amtsgerichts Hanau vom 04.04.2012 wird für vorbehaltslos erklärt." (Urteil vom 17.05.2013, Az. 2 S 206/12 - veröffentlicht in BeckRS 2014, 09871; IMR 2014, 2939 mit Anmerkung VRiLG München Fleindl ).

    Das Amtsgericht hatte die Hauptforderung jedoch auf den Monat Juni 2012 gestützt, weil der Ausstand unstreitig war, eine Entscheidung über den Monat Februar 2012 konnte schlicht dahinstehen (vgl. Urteilsbegründung Bl. 248 d.A. 2 S 206/12 S. 3: "Das ergibt sich, unabhängig von den eigentlich zwischen den Parteien im Streit stehenden Fragen, bereits daraus, dass die Miete für den Monat Juni 2012 - für den auch keine Minderung geltend gemacht wird - in dieser Höhe nicht geleistet wurde und auch nicht von der Aufrechnung erfasst ist" ).

    Zudem war die Behauptung der Klägerin, sofort Mangelbeseitigungsmaßnahmen eingeleitet zu haben, auch nicht unstreitig, sondern ausdrücklich bestritten, die Beklagten haben einen andere Uhrzeit genannt (Bl. 94 d.A. 2 S 206/12), am 02.03.2012 hingegen war selbst nach dem Vortrag der Beklagten der Schaden behoben.

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2013 - 2 S 2116/12

    Zweitwohnungsteuer: keine feste Belastungsgrenze, Vorgehen bei der Schätzung der

    Das gewonnene Schätzungsergebnis muss aber jedenfalls schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig sein (vgl. BFH, Beschlüsse vom 13.10.2003 - IV B 85/02 - BFHE 203, 404 und vom 28.3.2001 - VII B 213/00 - BFH/NV 2001, 1217; Cöster in: Pahlke/Koenig, aaO, § 162 Rn. 4 mwN; s. auch Senatsbeschluss vom 27.2.2012 - 2 S 206/12 -).
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